Mehr Netto-Gehalt ab April –
Arbeitnehmer dürfen sich freuen
Durch die Änderung beim Lohnsteuerabzug ab 01.04.2023 dürfen sich Arbeitnehmer auf mehr Netto-Gehalt freuen. Dabei wird „die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022“ vorgenommen. Das heißt für Angestellte und Beamte, dass durch die höheren Steuerfreibeträge ein höheres Netto-Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben wird.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema oder zu Ihrer Steuererklärung können Sie einen persönlichen Beratungstermin bei uns in der Steuerkanzlei vereinbaren. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
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